Was Sie im Schadenfall der Reihe nach tun und vor allem sein lassen sollten:
Unfall ist passiert
Der Unfall ist gerade erst passiert…wundern Sie sich nicht, es dauert in der
Regel nicht lange,
im Ernstfall nur ein paar Stunden, bis Ihr Telefon
klingelt und ggf. die “Gegnerische
Versicherung” am anderen Ende
sitzt.
Aber weshalb so schnell? Was ist deren Ziel?
Natürlich ist es
jenes Ziel, was jeder in der Marktwirtschaft anstrebt:
Geld einzusparen,
und das in dieser Situation leider auf Ihre Kosten!
Die gegnerische
Versicherung versucht den Schaden mit Ihren Werkzeugen zu “steuern”. Zum
Einen wird versucht ein Gutachten zu umgehen, indem man den Kunden damit
beauftragt einen in den meisten Fällen kostenlosen, unverbindlichen
Kostenvoranschlag einzuholen und einzureichen, und das auch bei erheblich
hohen Reparaturschäden.
Gutachter beauftragen
Auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug eher gering ausfällt, holen Sie sich lieber die Meinung, das Fachwissen von einem unparteiischen Gutachter ein. Dieser ist dazu verpflichtet, bei einem tatsächlichen “Bagatellschaden” auf Grundlage der “Schadenminderungspflicht” auf die Erstellung eines Gutachtens zu verzichten und Ihnen gerne Informationen und Ratschläge zum weiteren Verfahrensweg mitzugeben. Wer trägt mit einem Kostenvoranschlag das “Prognoserisiko”? ….Sie! Wie wird in einem eine etwaige, “merkantile Wertminderung” beziffert? …gar nicht! Zum Anderen versucht die gegnerische Versicherung Ihnen einen “parteiischen” Gutachter, verpackt in einem “Rund-um-sorglos-paket” zu stellen. Da sollten Sie jedoch keinesfalls drauf eingehen, da diese Gutachter auf “parteiische Art und Weise” den Schaden für die Versicherung, von denen diese auf provisionsbasis bezahlt werden, versuchen zu mindern.
Rechtsanwalt einschalten
Auch wenn die Rechtslage zu Anfang klar sein sollte, insbesondere bei Haftpflichtschäden auf Parkplätzen, bei denen der Schädiger sogar wortwörtlich seine Schuld anerkannt hat, wird die Schuldfrage, gesteuert durch die gegnerische Versicherung, in vielen Fällen auf 50:50 ausgehen. Auch beispielsweise bei der sogenannten “Fiktiven Abrechnung” gibt es Besonderheiten. Der Endbetrag der Reparaturkosten wird Ihnen niemals 1:1 ausgezahlt. Bitte beauftragen Sie bei jedem Schadenfall einen Rechtsanwalt, der in eindeutiger Schuldfrage auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, da diese Abwicklung durch einen Rechtsbeistand zur sogenannten Schadenabwicklung zählt.
Über Uns
Wir sind ein mittelständisches, solides Sachverständigenbüro für Kraftfahrzeuge am Rande der Hansestadt Wipperfürth, gegründet am 05.01.2016. Kern der Dienstleistungen ist der gelernte Kraftfahrzeugtechnikermeister, Dan Sommerberg, mit nachfolgendem Werdegang:
- 20.07.1981 geboren in Wipperfürth
- aufgewachsen in einer Autolackiererei in Kürten
- Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung
- Abgeschlossene Ausbildung mit Auszeichnung zum Kraftahrzeugmechaniker
- 10-jährige Festigung der Fertigkeiten im Bereich Kraftfahrzeugmechanik mit Angrenzung in den Bereich Karosseriebau, sowie der Kraftfahrzeuglackierung
- Abgeschlossener Kraftfahrzeugtechnikermeister auf Abendschule in Köln
- Geschäftsübernahme der Autolackiererei in Kürten
- Abgeschlossene Ausbildung zum Serviceberater mit Schwerpunkt in die Bereiche Unfallinstandsetzung, sowie Gewährleistung
- Abgeschlossene Ausbildung mit Abschlussprüfung zum Kraftfahrzeugschadengutachter, sowie Kraftfahrzeugwertgutachter